- Kinder unter 12 Jahren und wenn der 12. Geburtstag weniger als 3 Monate zurückliegt
- bis 31.12.21: Jugendliche vor dem 18. Geburtstag
- bis 31.12.21: Schwangere
- bis 10.12.21: Stillende
- Personen die sich mit einer nachgewiesenen Infektion nach behördlicher Anordnung in Absonderung befinden, sofern der Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
- Personen die aus medizinischen Gründen gar nicht oder in den letzten 3 Monaten vor dem Test nicht gegen Corona geimpft werden durften (z.B. Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft, Patienten nach Organtransplantation) – hier ist eine ÄRZTLICHE BESCHEINIGUNG erforderlich
- Teilnehmer an wissenschaftlichen Studien im Zusammenhang mit Corona-Impfstoffen
- Ausländische Studenten in Deutschland, die mit nicht in Deutschland zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden
weiterhin berechtig sind auch Personen nach §§ 2,3,4 und 4b, unter anderem:
- Kontaktpersonen zu Personen mit nachgewiesener Corona-Infektion
- Personen nach Auftreten von Infektionen in medizinischen und Rehabilitations- Einrichtungen (Pflegeheime, Rehakliniken etc.)